Shopping Cart

Mietbedingungen

Stand: 23.09.2022

Präambel:

Dieser Miet-Rahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten vor, während und nach der Vermietung. Die jeweilige Miethöhe und Kaution kann mündlich oder in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
Ich möchte dazu auffordern, dass sich alle an dem Vertrag Beteiligten nicht nur nach dem Vertrag, sondern auch nach guten Sitten, Umsicht und Verstand richten und handeln.

Abhol- und Rückgabezeiten sind nach Absprache!
Sofern keine Zeit vereinbart wurde, melden Sie sich bitte eine Stunde vorher an. Ich mache das ganze neben meinem Studium und sitze nicht 24/7 zu Hause.

 


Im folgenden wird „Gerät“ und „Mietgerät“ oft als Synonym für „Mietobjekt“ verwendet. Dies soll nicht Mietobjekte ausschließen die keine Geräte sind. Es wird darauf abgezielt, dass immer der gesamte Mietumfang betrachtet wird, nicht nur ein einzelnes Gerät.


Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch des Mietobjekts, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Zwischen Nebelbusiness.de (Paul Richard Petras)
– im folgenden Vermieter genannt –

und der/ den auf Seite 2 unten genannten Person/en
– im folgenden Mieter genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen und gilt für alle Mietverhältnisse bis auf Widerruf:

Der Mieter verpflichtet sich, die Anleitungen und Guides für das jeweilige Mietobjekt durchzulesen und zu befolgen, da diese wichtige Hinweise enthalten, die zur Gefahrenabwehr dienen. Aus ökologischen Gründen werden diese nur noch auf Wunsch ausgedruckt oder wenn der Vermieter sie nicht online stellen darf. Sie sind auf der jeweiligen Produktseite verlinkt.

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und andere rechtliche Vorgaben für das jeweilige Mietobjekt zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.

Der Vermieter haftet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Für sonstige Schäden

haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

 


Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietobjekte stehen. Befolge unbedingt die Anleitungen und Guides, um gefahren zu vermeiden.

Dies beinhaltet im besonderen Schäden, die durch folgende Verhalten ausgelöst werden:

– Wenn Sicherheitssysteme außer Wirkung gesetzt wurden.

– Wenn das Mietobjekt modifiziert wurde.

– Wenn das Mietobjekt für einen nicht dafür vorgesehen Zweck verwendet wurde

– Wenn direkt in Lampen und Laser geschaut wurde

– Wenn (ein) Laser direkt auf Personen/Publikum ausgerichtet wurde/n

– Wenn Benzin über/auf/an einen Generator oder Inverter geschüttet wurde (alles außerhalb des Tanks)

– Wenn Nebelmaschinen mit Trockeneis betrieben wurden

– Wenn Nebelmaschinen mit nicht für die Maschinen vorgesehen Flüssigkeiten betrieben wurden

– Wenn die Nebeldichte so dosiert wurde, dass Ausgänge und Notausgänge nicht sichtbar waren oder die Dichte über 80 mg/m3 lag

– Wenn das Mietobjekt mit einem nicht kompatiblen Gerät verwendet wurde

– Wenn das Mietobjekt überlastet wurde

 


Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben, sowie für dadurch entstandene Schäden. Der Mieter verpflichtet sich selbständig und eigenverantwortlich über die gesetzlichen Vorgaben für seinen geplanten Verwendungszweck zu Informieren und diesen nachzukommen. Sollten Montagen oder der Betrieb in Bereichen wie der Öffentlichkeit oder in Betrieben verpflichtend von Fachpersonal vorzunehmen sein, so muss der Mieter diese selbständig und auf eigene Kosten organisieren (z.b. müssen Laser bei öffentlichen Veranstaltungen immer von einem Laserschutzbeauftragten betrieben werden (§5 OstrV)).

 


Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten, Aufwendungen und Bußgelder, die durch den Gebrauch des Mietobjektes für den Mieter oder für Dritte anfallen, selbst zu begleichen.


Der Vermieter haftet nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.

Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Verschulden Dritter am Gebrauch der Mietobjekte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zulasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert).

Die Mietobjekt bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Es darf weder das Mietobjekt, noch dürfen einzelne Teile gegen andere (auch baugleiche) Teile ausgetauscht werden.

Der Mieter verpflichtet sich, bei Schäden, die während der Mietzeit entstehen, vollumfänglich die Kosten zu tragen. Es sind grundsätzlich erst einmal die vollen Austauschkosten für das jeweilige Mietobjekt zu tragen. Sollte sich das Teil/Gerät kostengünstiger reparieren lassen, so können die Kosten zu ihren Gunsten positiv abweichen.

Für jeden überzogenen Tag wird die reguläre Miete eines einzelnen Tages (ohne Rabatte) der einzelnen Mietobjekte veranschlagt.
Ich behalte es mir vor, nicht innerhalb der Frist zurückgegebene Mietobjekte nach angemessener Zeit zu ersetzen und dem Mieter in Rechnung zu stellen. (Ich bin da sehr kulant, bitte sagt einfach Bescheid. Meistens berechne ich für die ersten überzogene Tage nichts.)

Die Rückgabe ist erst erfolgt, wenn alle Teile zurückgegeben und gegebenenfalls wiederbeschafft wurden. Bis zur vollständigen Rückgabe ist weiterhin die vollständige Tagesmiete zu zahlen. (Auch hier bin ich sehr kulant. Ein bis zwei Tage werden in der Regel nicht berechnet.)

Der Vermieter gibt keine Zusicherungen über die Kompatibilität verschiedener Geräte. Ausgeschlossen hiervon sind Mietgeräte, die zusammen als Set vermietet werden (Für diese sichere ich natürlich eine Kompatibilität zu). Sie können gerne die Kompatibilität von Mietgeräten beim Vermieter anfragen. Oft können die Geräte mit anderen Geräten verwendet werden. Zusagen, dass externe Geräte jedoch gefahrlos kompatibel sind, erfolgen nicht! Die Verwendung externer Geräte erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Reparieren Sie niemals Mietobjekte selbständig. Kleinere Reparaturen dürfen nur nach Absprache, in Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Sie können bis 24h vor Beginn des Mietverhältnisses absagen, danach verpflichten Sie sich, das Mietobjekt für den vollen vereinbarten Zeitraum zu mieten. (An keiner Stelle bin ich so kulant wie hier. Gebt bitte so früh wie möglich Bescheid, wenn es nicht klappt. Es ist eher die Ausnahme, dass ich etwas berechne).

Sollten mehre Mieter zusammen ein Mietobjekt mieten, so trägt jeder Mieter die volle Haftung für Schäden am Mietobjekt.

Der Vermieter verpflichtetet sich, nach jeder Vermietung die Mietobjekte auf Mängel zu überprüfen. Diese Überprüfung wird innerhalb von 30 Tagen nach der Rückgabe vorgenommen (in der Regel früher). Generatoren/Inverter werden immer mit dem Mieter gemeinsam überprüft.

Für stark verschmutzte Mietobjekte wird eine Reinigungsgebühr erhoben. Eine oberflächliche Reinigung darf der Mieter jederzeit mit einem sanften Reinigungsmittel vornehmen. Die Mietobjekte dürfen dafür aber nicht geöffnet werden. Es muss die ganze Zeit sichergestellt sein, dass elektrische Teile der Mietobjekte nicht feucht werden.

Auf Wunsch kann die Höhe der Kaution quittiert werden. Die Kaution wird immer bei Rückgabe des Mietobjektes erstattet. Die Quittung gibt keine Auskunft ob die Kaution bereit erstattet wurde.

Der Mieter muss mindesten 18 Jahre alt sein oder zusammen mit einem Erziehungsberechtigten mieten.

Sollte der Mieter die Mietobjekte nicht rechtzeitig zurückbringen, nicht bezahlen oder nicht mehr erreichbar sein, so wird er nach einem Monat, einmal per Brief kontaktiert. Für diesen Service berechne ich je Brief 3€. Auf Wunsch kann auf diesen Service verzichtet werden und direkt gerichtlich gemahnt werden. Bei einer berechtigten gerichtlichen Mahnung werden zusätzlich Gerichtskosten fällig.

Mahnungen müssen leider oft auch zur Adressermittlung erfolgen. Um unnötige Mahnungen zu vermeiden, bitte ich, unten Kontaktiermöglichkeiten zu hinterlegen.

 


Alle Preisangaben und preislichen Vereinbarungen sind nach §19 Abs. 1 UStG steuerfrei.

Der Vermieter speichert und verarbeitet ab der Reservierung eines Gerätes personenbezogene Daten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dateischutzerklärung unter: Nebelbusiness.de/datenschutzerklaerung/ Sie wird auf Wunsch auch gedruckt ausgehändigt.